04.01.2019

Dienstrechtsnovelle Nr. 2 für das Jahr 2019 verbessert dienst- und besoldungsrechtliche Stellung

Linz, 04. Januar 2019

Überblick:

Für Beamtinnen verringert sich die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit pro Kind für bis zu 6 Monaten im Falle der Korridorpension (Kindererziehungszeiten).

Telearbeit kann auch anlassfallbezogen verrichtet werden. 

Die Gleitzeitguthaben können nunmehr auch für einen größeren Zeitraum (1 Jahr) übertragen werden.

Ausgeweitet wird die Wiedereingliederungsteilzeit auch auf Beamtinnen und Beamten. 

Die Zeiteinheiten für Pflegefreistellungen fallen hinkünftig weg. 

Bis zum Jahr 1999 werden die Abfertigungsansprüche nunmehr auch für Antragsbeamtinnen rückwirkend wirksam.

Durch das Bildungsreformgesetz 2017 werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 nicht nur Bildungsdirektionen eingerichtet, sondern auch das Schulqualitätsmanagement und die Schulaufsicht novelliert.

Vertragsbedienstete müssen nunmehr eine Inanspruchnahme einer Pensionsleistung bekannt geben, sofern das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Auch die Abgeltung höherwertiger Verwendung für Vertragsbedienstete wird erweitert und verbessert.

Zusätzlich wurden Direktoren höherer Schulen gleich gestellt und die Einsatzmöglichkeiten für RichteramtsanwärterInnen ausgeweitet.

Weitere Informationen können der nebenstehenden pdf-Datei entnommen werden.
Auch interessant: 1. Dienstrechtsnovelle 2018
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Peter Fürhapper, Sekretär