01.06.2018

Resolution der GÖD-Bundeskonferenz stellt Forderungen für die Selbstverwaltung, Personalpolitik und Sozialpartnerschaft auf

Linz, 01. Juni 2018

Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 28. Mai 2018

Sozialversicherung

Das österreichische Sozialversicherungssystem ist hervorragend und effektiv. Die
Verwaltungskosten in Prozent der Einnahmen betragen in Österreich keine drei
Prozent, in der Schweiz und in Deutschland sind es fast fünf Prozent. Die
Verwaltungskosten je Anspruchsberechtigter/m zeigen einen noch krasseren
Gegensatz. Sie sind in den beiden genannten Nachbarländern fast dreimal so hoch wie hierzulande.

Das soll freilich nicht heißen, dass man das System nicht noch besser machen kann. Allerdings sind Umstrukturierungen kein Selbstzweck. Es muss jedenfalls Folgendes gewährleistet sein:

==> Die – auch verfassungsrechtlich vorgesehene – Selbstverwaltung der
Sozialversicherungsträger muss bestehen bleiben. Die Versichertengemeinschaft muss entsprechend abgebildet sein.
==> Die Beitragseinhebung und Prüfung der Betriebe müssen weiterhin durch die
Versicherungsträger erfolgen – aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen. Die Einbringungsquote der Sozialversicherung liegt bei 99,7 Prozent.
==> Die AUVA, ihre Leistungen und Einrichtungen müssen erhalten bleiben.
==> Veränderungen im System der Krankenversicherungen müssen zu besseren
Leistungen für die Versicherten führen.

Demographiesensible und vorausschauende Personalpolitik

Die dem öffentlichen Dienst und den ausgegliederten Einrichtungen übertragenen
Aufgaben können mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen kaum mehr
bewältigt werden. Deswegen sind weitere Personalrestriktionen wie die im Raum
stehende Nachbesetzung von nur jeder dritten freiwerdenden Planstelle völlig
realitätsfremd und nicht machbar.

Der bevorstehenden großen Pensionierungswelle muss mit proaktiver
Personalpolitik, Wissensmanagement und Neuaufnahmen dringend gegengesteuert werden.

Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, gleiche und faire Bedingungen für alle am
Wirtschaftsleben Teilnehmenden, ein sehr gutes Bildungssystem, ein bestens
funktionierendes Gesundheitssystem, gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme und ein sozialer Ausgleich, sodass alle vom Wachstum profitieren, sind keine Selbstverständlichkeit. Eine hervorragend funktionierende öffentliche Verwaltung führt zu Gerechtigkeit und sozialem Frieden.

Um diese Errungenschaften aufrechtzuerhalten, braucht es die Bereitschaft der
Politik, auch in diese Bereiche zu investieren. Einsparungsvorschläge nach der
Rasenmähermethode demotivieren und sind zur Bewältigung der großen
Herausforderungen der Zukunft völlig ungeeignet.

Die GÖD fordert daher:

==> Anerkennung der Bedeutung und der Leistungen des öffentlichen Dienstes
und der ausgegliederten Einrichtungen
==> Ausreichend Ressourcen, um die hohe Qualität des öffentlichen Dienstes und der ausgegliederten Einrichtungen auch in Zukunft aufrechterhalten zu können
==> Aufgabenreformen unter Einbeziehung unserer KollegInnen, der ExpertInnen
vor Ort
==> Ausbildungsplanstellen, um den Wissenstransfer zwischen ausscheidenden und neu einsteigenden KollegInnen sicherzustellen

Sozialpartnerschaft

Die Geschichte der Zweiten Republik ist eine Erfolgsgeschichte. Unsere Heimat
gehört zu den reichsten Ländern der Welt. „Dieser Erfolg hat viele Väter und sicher auch eine Mutter: die österreichische Sozialpartnerschaft“, schrieb Karl Aiginger, der langjährige Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), 2014 in der „Presse“. Sie nützt ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, wie eine Wifo-Studie eindrucksvoll belegt. Staaten mit ausgeprägter Sozialpartnerschaft haben die Wirtschaftskrise des letzten Jahrzehnts schneller und besser überstanden als andere. Sozialpartnerschaftliche Mitsprache erstreckt sich nicht nur auf Kollektivvertrags- bzw. Gehaltsverhandlungen, sondern die Organisation und Regelungen der sozialen Sicherungssysteme gehören ebenso dazu wie Verteilungsfragen in allen Lebensbereichen. Mit diesem institutionalisierten Interessensausgleich wird auch der soziale Friede in Österreich sichergestellt.

„Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erwartet von allen Verantwortlichen der
Republik Österreich, dass sie die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten
einhalten“, stellte der GÖD-Vorstand bereits in einer Resolution am 23. Oktober 2017 u. a. fest.

Die GÖD fordert daher:

==> Bekenntnis der Bundesregierung zur Sozialpartnerschaft
==> Sozialpartnerschaftlichen Dialog auf Augenhöhe
==> Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten bei allen Gesetzesvorhaben
==> Erhalt der Kammern mit gesetzlicher Mitgliedschaft und Beibehaltung der
derzeitigen Umlagehöhe

Im Übrigen wird auf die Resolution des ÖGB vom 23. Mai 2018 verwiesen, die einstimmig beschlossen wurde.

Als pdf-Datei können Sie über die rechte Linkleiste die Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 28. Mai 2018 öffnen.