01.06.2018

Erhöhungen des Bildungsförderungsbeitrages - Neue Richtlinien und Vorgangsweise

Mit 1. Jänner p. a. wurde der Bildungsförderungsbeitrag der GÖD erhöht und Verbesserungen für die Bediensteten beschlossen.

Die niedrigsten Ansätze (2tägige Bildungsveranstaltung) werden um 50% von 30 Euro auf 45 Euro angehoben, die höheren Ansätze (mehr als 6 Monate bis 1 Jahr) um 25% von 60 Euro auf 75 Euro. 

Ein besonderer Anreiz wird für die Werbung von Bediensteten mit neuen Dienstverhältnissen dadurch erreicht, als insbesondere für 

==> Lehrlinge (zB bei 3-jähriger Lehrzeit 180 Euro), für im 
==> Krankenpflegedienst Beschäftigte als auch 
==> bei längerer Grundausbildungsdauer wie Polizei (für 2-jährige Grundausbildung 150 Euro) und Bundesheer 

einerseits attraktive Bildungsförderungsbeiträge zur Auszahlung gelangen und andererseits die bisherige Mindestmitgliedschaftsdauer entfällt.

Nebenstehend die Links zu den Formularen, die auch über die Menüleiste Service - Formulare angesteuert werden können. Der erste Link dient der Information über die neuen Regelungen.

Für Kurse, die noch im Jahr 2017 besucht worden sind, sollte das alte Formular verwendet werden. Für die pensionierten Kolleginnen und Kollegen wurde nunmehr ein eigenes Formular bereit gestellt und werden 45 Euro bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Auszahlung gebracht.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Peter Fürhapper (Sekretär)